Verpackungs- und Beförderungsrichtlinien (VBR)
1. Abhol- und Zustelladresse auf der Ware
Jede Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen. Der Versandschein muss auf der größten Fläche der Sendung angebracht sein. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen.
Handschriftlich vermerkte Änderungen, wünsche oder Informationen, welche für den Fahrer sein sollen, können nicht berücksichtigt werden. Sprechen Sie dies bitte direkt mit uns ab.
Verpackungsbedingungen
2.1 Grundsätzliches
Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer je nach ausgewählter Versandart z.B. eine geeignete Außenverpackung, eine Palette, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss. Sie können hierzu auch unsere Verpackungstipps als Grundlage verwenden, dort erhalten Sie auch für einzelne Versandarten geeignete Tipps. So muss z.B. eine Sendung die zu Schwer (über 50 kg) oder zu sperrig ist, über eine ausreichend dimensionierte Palette versendet werden, da sie ggf. nicht von einer Person getragen werden kann.
2.2 Transportsichere Verpackung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.
2.2.1
Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
2.2.2
Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.
2.2.3
Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder, Spanngurte oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren.
Verpackungsbedingungen / Verpackungstipps
Grundlegend: Bitte verpacken Sie Ihre zu versendende Ware mindestens nach den Vorgaben unserer Verpackungstipps. Sollte es auf dem Transportweg zu Schäden kommen wegen falschem, nicht richtigen, oder gar wegen keiner Verpackung, so können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Wichtiges zusammengefasst
Für die ordnungsgemäße Verpackung ist der Versender zuständig. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist. Der Auftraggeber, sollte dieser der Empfänger sein, ist dazu verpflichtet, dem Versender alle Informationen zur ordnungsgemäßen Verpackung zu übermitteln.
Sendungen, die nicht stapelbar sind, müssen mit diesem Vermerk von allen Seiten gut sichtbar gekennzeichnet sein, ansonsten wird für Schäden, die durch Belastungen entstehen nicht gehaftet.
Pakete müssen 80 cm Fallhöhe aushalten. Sollte Ihr Wareninhalt keine 80 cm Fallhöhe aushalten, so können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Sollte das Paket nicht quaderförmig verpackt sein, handelt es sich um ein Sperrgutpaket welches auch als solches gebucht werden muss.
Bitte beachten Sie, dass am gebuchten Abholtermin die Ware bereits ebenerdig frei Bordsteinkante ordnungsgemäß verpackt für den Fahrer bereitstehen muss.
Eine Europalette ist eine Tauschpalette. Es muss gewährleistet sein, dass der Empfänger eine Tauschpalette vor Ort hat welche der Fahrer im Austausch (zusätzliche Transportkosten) mitnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir den Transport auf einer Einwegpalette.
Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber beispielsweise unter der Folie fixieren, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden können.
Der Reifenversand gilt bis 17 Zoll maximal 20 Kilogramm, alles über 17 Zoll muss als Paket verpackt und gebucht werden.
Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Sendungen gereinigt, frei von Schmutz, Abwasser, Öl, Benzin Gefahrstoffen etc. sind.
Ein Plasma TV muss ausschließlich auf einer Palette versandt werden
Möbel müssen ab einem Gewicht von 50 Kilogramm auf einer Palette verpackt werden.
Zu große oder sperrige Sendungen müssen ebenfalls auf einer Palette verpackt werden, selbst wenn diese ein minimales Gewicht vorweisen.
Sendungen mit Rollen oder Rädern, müssen auf Palette verpackt werden, da im LKW nichts rollen darf.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu Labeln (Verpackungsrichtlinien Absatz 1). Sollte der Auftraggeber der Empfänger sein, ist er dazu verpflichtet, das Label dem Versender zukommen zu lassen.
Von der Beförderung durch PiNK.Express GmbH sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:
- Ware mit einem Wert über 15.000€
- Geld
- Wertpapiere
- geldwerte Dokumente
- Schecks
- Wertpapiere
- Wechsel
- Sparbücher
- Kreditkarten
- Prepaid- und Telefonkarten
- Edelmetalle
- Schmuck
- Uhren
- echte Perlen
- Edelstein
- Pelze
- Kunstgegenstände
- Antiquitäten
- verderbliche Güter
- lebende Tiere
- menschliche und tierische sterbliche Überreste
- Organe und Leichenteile
- Urnen
- Waffen
- Waffenbestandteile,
- radioaktive Stoffe
- Gefahrgut
- Abfälle
- Öl
- Benzin
- Schmierstoffe
- Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung
- jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen
- Temperaturgeführte Güter wie Flügel
- Klavier
- leicht verderbliche Lebensmittel
- Pflanzen
- Umzugsgüter
- Medikamente
PiNK.Express GmbH ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, PiNK.Express GmbH über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch PiNK.Express GmbH stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB.